Viele offene Fragen zum Schutz der Natur


BUND und NABU beschreiben das Naturschutz-Gebiet, das der Autobahn weichen soll, wie folgt: "Der sehr heterogene Waldbestand, kleinere Fließgewässer, strukturreiche Stillgewässer und nasse Standorte in den Waldbereichen bieten Lebensraum für eine der größten Kammmolch-und Bechsteinfledermaus-populationen im Naturraum. Zudem ist das Gebiet Lebensraum für die Fledermausart „Großes Mausohr“ und die Schmetter-lingsart „Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“. Alle Arten stehen auf den beiden Listen der FFH-Arten für „besonders geschützte“ und „streng geschützte“ Arten. Laubfrosch, Große Bartfledermaus und Mittelspecht sind weitere Arten, die bei uns selten geworden sind. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass sich das Arten-und Individuenspektrum, vor allem für Insekten in den letzten 30 Jahren bis zu 75 % reduziert hat. Diese erschreckende Entwicklung wird durch den Ausbau der A49 weiter verstärkt. .." (aus dem Positionspapier des Aktionsbündnisses "Keine A49")


In diesem Zusammenhang sind sehr viele wichtige Fragen ungeklärt,.

1) Laut § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 BNatSchG dürfen Ausnahmen vom Naturschutz gemacht werden "aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art". Gibt es nicht den viel zwingenderen Grund des öffentlichen Interesses, die Natur, das Wasser und das Klima zu schützen, weil wir sonst unsere Lebensgrundlage zerstören?

2) "Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sindheißt es dort weiter. Warum zählen die Alternativen, die von verschiedenen Umweltverbänden und Initiativen entwickelt wurden (zum Beispiel der Planfall P 2), nicht als Alternative?

Diese Fragen, die sich aus dem Planfeststellungsbeschluss (S. 20) ergeben, lassen sich wohl nicht klären, ebensowenig wie die Frage, warum sich kein Baustopp ergeben hat, nachdem dem Verkehrsministerium im September 2020 Defizite mehrerer Maßnahmen des Artenschutzes vorgelegt wurden, deren erfolgreiche und wirksame Durchführung Voraussetzung für den Beginn der Bau (und der Rodungs-) arbeiten ist. Diese Fragen könnten den verantwortlichen Abgeordneten gestellt werden! (Wer Zeit und Lust hat, das über die Platform abgeordnetenwatch zu übernehmen, ist herzlich eingeladen - auf unserer Unterseite gibt es dazu Informationen!)
Oder können Sie uns eventuell die folgenden Fragen beantworten? Wir freuen uns über alle Mithilfe! Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular!

Umfang der Rodungsarbeiten - Warum wird mehr gerodet als erlaubt?

Ausgleichsmaßnahmen Blühfläche und Waldwiese angelegt?

Geschützte Tiere der Region - gibt es noch weitere?

Interessante Auszüge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts