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Weiter unten gibt es spannende Hintergrundinformationen zur dubiosen Geschichte, zum Wasser- und Naturschutz, zur Finanzierung, zur Alternative Planfall P 2 und mehr. Die rechtliche Situation und die falschen Grundlagen sind auf der Home-Seite. Viele offene Fragen finden sich unter "Abgeordnetenwatch".

Der Ausbau der A 49 wurde von der Wirtschaft massiv unterstützt. So schreibt Ferrero: "Die Autobahn ist für die Wirtschaft von höchster Priorität. In einem multinationalen Unternehmen sind gute Verkehrsstrukturen unerlässliche zur Standortsicherung. Deshalb danken wir der Planungsbehörde für Ihre schnelle und gute Arbeit." Die Fritz Winter Eisengießerei GmbH konstatiert: "Wir brauchen die A 49 für eine schnelle Logistik und den Fortbestand unserer Arbeitsplätze." 

Noch deutlicher ist der Geschäftsführer der Marburger Tapetenfabrik Ulrich Eitel: "Wir haben uns kürzlich für den Bau eines modernen Hochreallagers am Standort Kirchhain entschieden; ohne Vertrauen auf die Fertigstellung der A 49 wäre unsere Entscheidung wohl anders ausgefallen!" (Quelle: Flyer "Ausbau der A 49, Sicherung des Wirtschaftsstandortes Mittelhessen"

Liegt es an diesen Voten, dass Fehl-informationen die Grundlage für Genehmigungen waren und die Genehmigungen trotz nachträglicher Korrektur nicht wieder zurück-genommen wurden?
Und liegt es am Einfluss dieser Firmen, dass die Autobahn durch ein immens wichtiges Wasserschutz-gebiet geführt werden soll, ohne dass die wasserrechtlichen Grund-lagen dazu geklärt sind? (vgl. dazu den Abschnitt "Rechtliche Situation")
Es wird höchste Zeit, dies genauer zu eruiren, die erforderlichen Untersuchungen nachzuholen und den Bau solange zu stoppen.

Die Chronik des Ausbaus mit Links zu den Gerichtsurteilen

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Bereits Ende der 1960er Jahre gibt es Überlegungen zum Bau der Autobahn A 49. Die Pläne werden Mitte der 1970 wieder aufgegriffen, woraufhin verschiedene (teilweise nur hierfür gegründete) Initiativen gegen den Ausbau kämpfen. Die „Aktionsgemeinschaft Schutz des Ohmtals" kann schon bald nachweisen, dass die Nutzwertanalyse zum Ausbau schwere inhaltliche Fehler enthält. Ab 1990 schließen sich etliche Bürgerinitiativen zur Arbeitsgemeinschaft "Keine A 49" zusammen. Ein Gutachten, das von der Landesregierung in Auftrag gegeben wird, rät Ende der 1990er Jahre wegen schwerwiegender Schädigungen von Mensch und Umwelt von der Autobahn ab - dies hat allerdings keine Auswirkungen auf die Planungen. Das von der Arbeitsgemeinschaft „Keine A 49" erarbeitete Konzept für Alternativen zur Autobahn wird von der Bundesregierung nicht zur Kenntnis genommen. 

Ab den 1970er Jahren werden verschiedene Varianten des Ausbaus diskutiert und wieder verworfen.
Ab ca. 2000 werden die Planungen wieder aufgenommen.
2003 Der Verein "MitteHessen e.V." gründet sich und wirbt für die Autobahn u. a. mit einer Erhöhung
          der Lebensqualität der Anwohner (Flyer "Ausbau der A 49 ..."
2007 Die Marburger Tapetenfabrik baut ein neues Hochregallager "im Vertrauen auf die 
          Fertigstellung der Autobahn" 
9/2007 Das Planfeststellungsverfahren wird abgeschlossen.
6/2009 Es werden Änderungen beschlossen.
2/2010 Die Änderungen werden allgemeinverständlich veröffentlicht.

12/2010 Die EU-Kommission genehmigt den Ausbau durch ein europäisches Naturschutzgebiet. Als
         "zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses" werden folgende Gründe
         angegeben: 

  1. " ... Regionalen Wirtschaftsmodellen zufolge werden dank dieser Entwicklung bis zu 13 600 Arbeitsplätze in verschiedenen Unternehmen geschaffen
  2. Als wichtiger positiver Nebeneffekt, wird das Verkehrsaufkommen im nachrangigen Straßennetz um 100 000 Fahrzeuge pro Tag reduziert werden. Dadurch wird die lokale Luftverschmutzung um bis zu 75 % gesenkt. Auch der Lärmpegel wird um mindestens 10 dB(A) verringert. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit von Unfällen um 60 % sinken. Der Bau des neuen Abschnitts der A 49 wird daher als Projekt von überwiegendem öffentlichen Interesse angesehen"

       Nach einer Petition, die eine Rücknahme der Genehmigung wegen falscher Angaben fordert :

2/2012  Die EU-Kommission korrigiert: "Regionalen Modellen zufolge erhalten durch dieses Projekt bis
        zu 13 600 Arbeitsplätze in verschiedenen Unternehmen eine bessere Verkehrsanbindung ..."
, die
        Zahl 100 000 wird nicht korrigiert, auch wenn für die Autobahn nur mit einer Verkehrsbelastung
        von 38 000 Fahrzeugen  täglich gerechnet wird.  (Aktuell wird von den Befürwortern sogar nur
        noch von mehreren Tausend eingesparten Durchfahrten täglich ausgegangen - vgl. die
        Informationen zu der "Entlastung des nachgelagerten Verkehrsnetzes".

5/2012 Ein neuer Planfeststellungsbeschluss wird genehmigt. (PFB 2012)
Zwei Naturschutzvereine klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss.
9/2012 Das Land Hessen schließt wegen existentieller Gefährdung eine notarielle Vereinbarung  mit dem Inhaber eines Familienbetriebs, setzt diese allerdings nicht rechtzeitig um. (Punkt 3 der Quelle)
10/2013 Der Planfeststellungsbeschluss wird geändert bzw. ergänzt.
4/2014 Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage der Naturschutzvereine zurück u. a. 

  • mit dem Hinweis auf die Genehmigung durch die EU (Punkt 10), 
  • mit dem Hinweise ein vom Kläger eingereichtes Gutachten könne inhaltlich nicht berücksichtigt werden (16A) und
  • neue Daten müssten nicht erhoben werden, weil die alten nicht zu beanstanden seien (52).
  • Wegen des begründeten Bedarfs brauche nicht weiter aufgeklärt werden, inwieweit sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis geändert habe oder warum das Projektdossier für die A 49 andere Werte enthalte als der Planfeststellungsbeschluss. Auch könne die Frage offenbleiben, ob die angegebene CO2 Minderung eventuell durch eine höhere Verkehrsbelastung gar nicht zum Tragen kommt. (76)
  • Eine alternative Ortsumgehen sei keine zumutbare Alternative, sondern ein anderes Projekt.(80)

 11/2016 Ein Naturschutzverein fordert die EU mit zahlreichen Hinweisen auf Fehler in der Planung
       auf, die Genehmigung zurückzunehmen.
1/2017 Der Planfeststellungsbeschluss wird ein weiteres Mal geändert, u. a. "um den durch den Bau
       des Vorhabens .... entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu
       verteilen. Zugleich wurde die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet.
" Betroffene
       klagen dagegen. Ihr Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgelehnt. (Punkt 6 der Quelle)
4/2017 Die Petition wird für zulässig erklärt und die Kommission um Auskünfte gebeten. 

7/2017 Die EU-Kommission antwortet, der Petent habe keine neuen Informationen vorgelegt. Die 
       Zustellung der Antwort erfolgt 3/2018. (Frage: warum war die Petition dann zulässig?)

11/2018 Die EU-Kommission antwortet, es gäbe keinen Anlass für eine Korrektur, da das Bundes-
       verwaltungsgericht die zwingend öffentlichen Gründe bestätigt habe. (Zur Erinnerung: dieses
       Urteil beruft sich auf die Entscheidung der EU von 2010, die aufgrund von falschen Angaben
       zustande kam).
1/2019 Erneute Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Zustellung erfolgt erst im April.
4/2019 Die Privatperson beantragt die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses  (vgl. Punkt 8)
         mit der Begründung, der "Planfeststellungsbeschluss sei rechtswidrig, weil die Öffentlichkeits-
         beteiligung fehlerhaft gewesen und eine ordnungsgemäße Prüfung des wasserrechtlichen
         Verschlechterungsverbots nicht erfolgt sei ... und das Vorhaben gegen naturschutzrechtliche
         Vorschriften verstoße. (Punkt 9)
8/2019 Es wird im Zusammenhang mit der europaweit geltenden Wasserrahmenrichtlinie beantragt,
       den Planfeststellungsbeschluss zumindest zunächst außer Vollzug zu setzen.
6/2020 Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der
       wasserrechtlichen Prüfung fehlerhaft ist. Im Urteil heißt es: "Dieser Fehler führt jedoch nicht dazu,
      dass der ... Planfeststellungsbeschluss nunmehr wieder in Frage gestellt werden müsste.
      Insbesondere ist eine Aussetzung seiner Vollziehung ... nicht erforderlich ... Gegebenenfalls können
      erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet werden ..."

6/2020 Der Petitionsausschuss der EU schlägt vor, die Petition zu schließen, weil bereits eine Antwort
      geschrieben worden sei oder andere Dokumente vorlägen (13). Ohne auf ein einziges Argument
      einzugehen, heißt es: "Die Kommission hat die vom Petenten geltend gemachten Fehler bei ihren
      eigenen Analysen nicht festgestellt." 

7/2020 Die Klage der Privatperson wird als unzulässig abgewiesen (Punkt 14)

10/2020 Die EU-Kommission entscheidet, die Petition bleibt geschlossen.
11/2020 Campact übergibt dem hessischen Verkehrsminister T. Al-Wazir 220.000 Unterschriften
       gegen den Autobahnausbau. Der Bundesverkehrsminister A. Scheuer verweigert die Annahme.
       In einer Petition wird der deutsche Bundestag aufgefordert, die Alternative Planfall P2 zu prüfen.
1/2021 Der Petitionsausschuss des Bundestages entscheidet, diese Petition zunächst nicht zu
       veröffentlichen, weil es weitere Petitionen zur A 49 gibt, die alle zeitgleich geschaltet werden
       sollen.

(Eine kürzere Zusammenfassung gibt es von der Grünen Jugend Hessen, die im Oktober 2019 von ihrer Partei fordert: Kein Ausbau der A 49!)





Wasserschutz

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Für das Grundwasser so wichtige Waldflächen zu zerstören, ist verantwortungslos; noch gravierender ist allerdings, dass entgegen aller Regel gravierende Eingriffe ins Wasserschutzgebiet mit Wasserschutzzone II geplant sind. Völlig unverständlich ist dabei, wie giftige Verunreinigungen durch eine große und äußerst gefährliche Rüstungsaltlast aus dem zweiten Weltkrieg in Stadtallendorf vermeiden lassen. (Nähere Informationen gibt es hier.)

Auch musste in Hessen bereits 2018 und 2020 ein Trinkwassernotstand ausgerufen werden. Mit Blick auf die zunehmende Gefahr von Trockenheit und Dürre stellt der Autobahnausbau daher  Gefährung der gesamten Rhein-Main-Region dar, die aus diesem Gebiet ihr Trinkwasser bezieht.

Aus diesen und ähnlichen Gründen klagte der BUND Landesverband Hessen im November 2019 gegen den Autobahnausbau. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt im Juni 2020, dass der Planfeststellungsbeschluss die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Trotzdem wird die Klage abgewiesen. Das Land Hessen lehnt dabei auch den Vergleichsvorschlag ab, dass die fehlende wasserrechtliche Fachprüfung mit Beteilung des BUND erfolgt. Hier geht es zur Stellungnahme des BUND.

Weitere Informationen zum Wasserschutz es auf unserer Unterseite.

Naturschutz

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Die A 49 soll durch das europäische FFH-(Europäisches Naturschutz-) Gebiet Herrenwaldöstlich von Stadtallendorf führen, in dem sieben schützenswerte Lebensraumtypen und vier besonders schützenswerte Tierarten vorkommen" (Quelle: Positionspapier des Aktionsbündnisses "Keine A49").
In dem  Waldtagebuch des BUND können Sie Einblicke in das Naturschutzgebiet bekommen. 

Um dieses wertvolle Gebiet zerstören zu dürfen, muss ein "zwingend öffentliches Interesse" vorhanden sein. Im Fall der A 49 wurden für dieses zwingend öffentliche Interesse allerdings falsche Gründe angegeben (vgl.  "Falsche Grundlagen" auf der Home-Seite.) Außerdem müssen für diesen schwerwiegenden Eingriff in die Natur Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Seit September 2020 liegen dem Verkehrsministerium Defizite mehrerer Maßnahmen des Artenschutzes vor, deren erfolgreiche und wirksame Durchführung Voraussetzung für den Beginn der Bau (und der Rodungs-) arbeiten ist. Der sich daraus konsequenterweise ergebende Baustopp ist bisher leider nicht erfolgt.  Auf unserer Unterseite Naturschutz können Sie sich weiter informieren oder helfen!

Weitere wichtige Gründe, den Wald zu retten, hat Greenpeace aufgelistet. Die Trasse ist zwar nun gerodet, aber eine Wiederaufforstung noch möglich. Der Bau der Autobahn würde dagegen auch die verbleibenden Bäume schädigen. (Bilder aus dem Dannenröder Forst von Pro Wald gibt es hier ). 

Flächenverlust und Zerschneidung

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Mit dem Ausbau der Autobahn geht ein Flächenverlust einher, der nicht kompensiert werden kann. Schon ohne diesen beklagen Landwirte, dass die Flächen für den Nahrungsmittelanbaus jährlich schrumpfen. Im Fall der A 49 geht mit dem Verlust außerdem der Verlust von wertvollen Naturflächen, der Verlust von Erholungsraum und der Verlust von Wasserspeicherfähigkeit deruch den Wald einher.


Schon lange gibt es Untersuchungen über die stetige Verkleinerung von Lebensräumen für Tiere durch die Zerschneidungswirkung von Autobahnen. Die langfristigen Folgen von Rücksichtslosigkeit gegenüber der Tierwelt sind dabei immens für das Leben der Menschheit. 

(Quelle.: "Warum halten wir einen (weiteren) Bau der A 49für einen großen Fehler", Aktionsgemeinschaft "Schutz der Ohmtals")


Ein Projekt mit verschleierter Finanzierung

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Dr. Bettina Hoffmann, Mitglied des Deutschen Bundestages, schreibt zu den Kosten der A 49: "Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) im Straßenbau sind teure und intransparente Privatisierungsprojekte. Davon profitieren große Baukonzernen, Banken und Versicherungen – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler... Die Chronik des ÖPP-Projekts A49 ist ein Paradebeispiel dafür. Sie zeigt, wie blind SPD und Union dem Minister bis heute vertrauen, der mit dem Pkw-Maut-Desaster bereits Milliarden an Steuergeld in den Sand gesetzt hat... Schon vor Baubeginn schießen beim ÖPP-Projekt A49 die Kosten durch die Decke. Noch im Herbst 2019 rechnete die Bundesregierung mit Kosten von 1,1 Mrd. Euro, im Mai 2020 sind es schon 1,4 Mrd. Euro. Das ist eine Kostensteigerung über 30 Prozent....Der Verkehrsminister verschleiert bis heute die Wirtschaftlichkeitsberechnungen des ÖPP-Projekts. Der Bundesrechnungshof hat die Berechnungen drei Mal geprüft und jedes Mal zum Teil massive Kritik an den Berechnungen geäußert. Zuletzt hat der Bundesrechnungshof im Mai 2020 erneut Zweifel an der letzten Kostenschätzung des Verkehrs-ministeriums erhoben. (Quelle: A 49: Teuer und undurchsichtig, eine Chronik des ÖPP-Projekts A49, von Bettina Hoffmann, MdB  - hier auch eine ausführliche Chronik)

Die Planungen für die A 49 werden von der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und  -bau GmbH) übernommen. Diese übernimmt selber die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP), obwohl dafür die Fernstraßengesellschaft des Bundes verantwortlich ist. Obwohl das Bundesverfassungsgericht es für unzulässig erklärt, dass Bundestagsabgeordneten eine Einsicht in die dafür erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verweigert wird, bleibt diese Untersuchung geheim. Auch wird trotz schwerwiegender Bedenken des Bundesrechnungshofs Anfang 2018 die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht offengelegt. (Anm: Dabei werden laut der Leipziger Volkszeitung vom 13.10.18 sogar "absichtliche Lücken und Mängel" festgestellt!). Der Bundestag gibt trotzdem 1,1 Milliarden für die A 49 frei. Diese Freigabe wird auch dann nicht zurückgenommen, als der Bundesrechnungshof diese aufgrund seiner Einwände einfordert. (Quelle: Autobahn in Mittelhessen – Stationen von Planung und Widerstand von Reinhard Forst, Sprecher der Aktionsgemeinschaft „Schutz des Ohmtals, e.V.“

Übrigens wurde im Hinblick auf die Finanzierung schon vor etlichen Jahren die Unseriösität der finanzielles Planung des Projektes in der Oberhessischen Presse diskutiert in dem Artikel:  "A 49 wird zum Jahrhundertprojekt".

Die bisher nicht berücksichtigte gute Alternative: Planfall P 2

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Mit dem Planfall P 2 gibt es eine Alternative, den Danni zu retten und trotzdem Dörfer vom Verkehr zu entlasten und den Unternehmen der Region einen besseren Verkehrsanschluss zu ermöglichen. Der Neubau von 9 km Bundesstraße statt 30 km Autobahn ist umweltfreundlicher und kostengünstiger. Die Idee ist dabei folgende.: "Die Autobahn bleibt vierspurig bis Treysa und wird dann zwei/ dreispurig auf der geplanten Trasse der A49 weitergeführt. Schließlich erfolgt ein Anschluss an die Straße zwischen Neustadt und Stadtallendorf (B454). Dieses Verbindungsstück wäre keine 2 km lang. Statt einer Autobahn würde also eine neue Bundesstraße zwischen Treysa und Stadtallendorf gebaut werden. Dieser Kompromiss steht deshalb nicht im Widerspruch zur infrastrukturellen Anbindung der Region oder wirtschaftlichen Interessen!" (Quelle: Der Planfall P 2 von Stopp A 49)
In Kürze erscheint eine Petition, für die 50.000 Unterschriften benötigt werden!