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Wir kämpfen weiter für den Erhalt des Danni 

... und den Schutz des Trinkwassers für die Rhein-Main-Region. Die Genehmigungen zum Ausbau basieren auf Fehlinformationen (siehe unten: Ungereimtheiten in der Rechtssprechung) und für einen Baustopp ist es noch nicht zu spät (siehe unten: Ist ein Stopp des Ausbaus unmöglich?). Denn wir müssen alles tun, was wir können, um die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens noch zu ermöglichen (siehe ganz unten). Ein neues Greenpeache-Gutachten zu den Auswirkungen des geplanten Ausbaus gibt es hier.


Hintergrundinformationen 

Unter dem Stichwort Widerstand gibt es Informationen zur Beteiligung ebenso wie Rückblicke zum Polizeieinsatz und zur Rodung sowie Berichte von Aktivist:innen und ihrer Eltern.
Zu den Bereichen Geschichte, Wasserschutz, Naturschutz, Finanzierung und Alternative Planfall P2 geht es hier.

Bei Medien findet sich ein Kommentar zur Berichterstattung ebenso wie Videos, zahlreiche links zu Berichten, Pressemitteilungen und Appellen.


Die AG Danni for future der Parents for future Germany 

hat es sich zur Aufgabe gemacht, möglichst viele der bereits bestehenden Initiativen mit weiteren Einzelpersonen und Gruppen zu vernetzen, um Kräfte zu bündeln und den Autobahnausbau der A 49 zu verhindern. Diese Homepage möchte eine Plattform für die vielen Informationen verschiedener Akteure sein, damit einen schnellen und profunden Einblick in die vielen Problemstellungen des Ausbaus und die verschiedenen Möglichkeiten des Widerstands geben sowie auf etliche ungeklärte Fragen hinweisen.

Ungereimtheiten in der Rechtssprechung

Die Genehmigung der EU in 2010 beruht auf falschen Grundlagen - wie sie selber 2012 bestätigt. Das führt allerdings nicht zu einer Rücknahme der Genehmigung. Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Klage in 2014 mit der Begründung ab, die EU habe die "zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses" bestätigt ...

Im Februar 2012 korrigiert die EU-Kommission ihre "zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses", die vorliegen müssen, damit die Zerstörung eines europäischen Naturschutzgebietes erlaubt wird: es werden nicht 13.600 neue Arbeitsplätze geschaffen. 

Die Zahl von 100.000 Fahrzeugen, um die das nachgeordnete Verkehrsnetz entlastet werden soll, wird nicht korrigiert. Dabei gehen selbst Befürworter der Autobahn nur von mehreren Tausend Fahrzeugen aus. (vgl. ja49.de/gruende)
Eine ausführliche Rechtsgeschichte gibt es hier.

Ist ein Stopp des Ausbaus unmöglich?

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Greenpeace stellt in dem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten "Rechtliche Optionen für den Dannenröder Wald:Rodungsstopp, Ergänzungsverfahren – ist das wirklich unmöglich?" im Oktober 2020 auf Seite 8 als Konsequenz der vom Gericht bestätigten fehlerhaften Prüfung des Wasserschutzes fest: "Grundsätzlich unterliegt jede wasserrechtliche Erlaubnis (die hier im Planfeststellungsbeschluss enthalten ist) dem sog. Besorgnisgrundsatz, und die Wasserbehörden können auch nachträglicheAnordnungen erlassen. Die Wasserbehörde untersteht hier dem hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz."

In diesem Gutachten wird außerdem auf Seite 10 ausgeführt, dass auch nach einem genehmigten Planfeststellungsbeschluss noch alle Optionen offen sind: "Jedoch kann jeder Planungsträger von seinem Vorhaben abrücken, darauf verzichten, es durchzuführen, oder es erheblich verändern, auch wenn es beschlossen ist – selbst wenn dadurch erhebliche Kosten ausgelöst werden. Ein Planfeststellungsbeschluss ist nur ein Verwaltungsakt – er kann von der Behörde geändert werden, in den Grenzen des Gesetzes, hier also FStrG und FStrAbG. Ein Planfeststellungsbeschluss muss nicht ausgenutzt werden, er kann vielmehr nach § 76 Abs. 1VwVfG geändert werden, nach § 77 VwVfG kann er auch dann aufgehoben werden, wenn mit dessen Durchführung begonnen worden ist."

Dementsprechend titelt Heise online seine politisch-juristische Analyse am 24.11.20 "Grüne Handlungsverweigerung im Fall der A 49". Bis die Politiker der Verantwortung gerecht werden, die sie in ihrem Eid auf das Gemeinwohl geschworen haben plant der private Technologiekonzern STRABAG wie folgt.

Der Planfeststellungsbeschluss kann hier heruntergeladen werden, ein Programm zum Öffen der gz. Datei hier.

Die A 49 und das Pariser Klimaschutzabkommen

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Mit dem Ausbau der A 49 möchten Landes- und Bundesregierung die Verkehrswende, die dringend notwendig ist, um unseren Enkel:innen eine einigermaßen intakte Erde erhalten zu können, weiter verschieben, und dem Autoverkehr mehr statt weniger Raum gegeben. Sie haben ausgescheinlich noch nicht verstanden, was die scientist for future kürzlich bewiesen haben: "Mehr Straßeninfrastruktur sorgt für mehr gefahrene Kilometer". Damit kann von einer oft als Begründung angegebenen Entlastungswirkung der Anwohner nicht ausgegangen werden.

Durch den Neubau und durch die Vernichtung von mehr als 100 ha Waldfläche torpediert die Regierung das von ihr unterzeichnete Pariser Klimaschutzabkommen. Zur Erreichung des Ziels, die Erderwärmung zu begrenzen, ist sofortiges Umsteuern nötig! Die ansonsten beliebte Argumentation, es gälte bereits geschlossene Verträge einzuhalten, scheint in Bezug auf das Klimaschutzabkommen keinerlei Bedeutung zu haben. Luisa Neubauer und Carola Rackete diskutieren diesen Aspekt in Bezug auf den Ausbau der A 49 in folgendem Kommentar im Spiegel vom 12.11.20: "Wer hat die Macht, Verträge zu brechen?"