Achtung: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert. Sie finden uns jetzt unter Danni-lebt.de!

Wir kämpfen weiter für den Erhalt des Danni 

... und den Schutz des Trinkwassers für die Rhein-Main-Region. Die Genehmigungen zum Ausbau basieren auf Fehlinformationen (siehe unten: Ungereimtheiten in der Rechtssprechung) und für einen Baustopp ist es noch nicht zu spät (siehe unten: Ist ein Stopp des Ausbaus unmöglich?). Denn wir müssen alles tun, was wir können, um die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens noch zu ermöglichen (siehe ganz unten). Ein neues Greenpeache-Gutachten zu den Auswirkungen des geplanten Ausbaus gibt es hier.


Hintergrundinformationen 

Unter dem Stichwort Widerstand gibt es Informationen zur Beteiligung ebenso wie Rückblicke zum Polizeieinsatz und zur Rodung sowie Berichte von Aktivist:innen und ihrer Eltern.
Zu den Bereichen Geschichte, Wasserschutz, Naturschutz, Finanzierung und Alternative Planfall P2 geht es hier.

Bei Medien findet sich ein Kommentar zur Berichterstattung ebenso wie Videos, zahlreiche links zu Berichten, Pressemitteilungen und Appellen.


Die AG Danni for future der Parents for future Germany 

hat es sich zur Aufgabe gemacht, möglichst viele der bereits bestehenden Initiativen mit weiteren Einzelpersonen und Gruppen zu vernetzen, um Kräfte zu bündeln und den Autobahnausbau der A 49 zu verhindern. Diese Homepage möchte eine Plattform für die vielen Informationen verschiedener Akteure sein, damit einen schnellen und profunden Einblick in die vielen Problemstellungen des Ausbaus und die verschiedenen Möglichkeiten des Widerstands geben sowie auf etliche ungeklärte Fragen hinweisen.

Ungereimtheiten in der Rechtssprechung

Die Genehmigung der EU in 2010 beruht auf falschen Grundlagen - wie sie selber 2012 bestätigt. Das führt allerdings nicht zu einer Rücknahme der Genehmigung. Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Klage in 2014 mit der Begründung ab, die EU habe die "zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses" bestätigt ...

Im Februar 2012 korrigiert die EU-Kommission ihre "zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses", die vorliegen müssen, damit die Zerstörung eines europäischen Naturschutzgebietes erlaubt wird: es werden nicht 13.600 neue Arbeitsplätze geschaffen. 

Die Zahl von 100.000 Fahrzeugen, um die das nachgeordnete Verkehrsnetz entlastet werden soll, wird nicht korrigiert. Dabei gehen selbst Befürworter der Autobahn nur von mehreren Tausend Fahrzeugen aus. (vgl. ja49.de/gruende)
Eine ausführliche Rechtsgeschichte gibt es hier.

Ist ein Stopp des Ausbaus unmöglich?

Die A 49 und das Pariser Klimaschutzabkommen